Symbolbild: UTSA.edu

Künstliche Intelligenz (KI) hat bereits zu zahlreichen, aufsehenerregenden Anwendungen geführt, beispielsweise in der Bilderkennung, der medizinischen Diagnostik, der Sprachübersetzung oder der Mobilität. Wie ein vom Bundesrat beim WBF (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) in Auftrag gegebener Bericht zeigt, ist die Schweiz für die Anwendung und die Herausforderungen von künstlicher Intelligenz grundsätzlich gut aufgestellt. In verschiedenen Bereichen bestehe jedoch in unterschiedlichem Ausmasse Handlungsbedarf. Dieser ist erkannt und werde weitgehend bereits angegangen. Auf der Grundlage des WBF-Berichts sollen nun strategische Leitlinien erarbeitet werden, heisst es in einer Aussendung dazu.

Für die Schweiz sei es zentral, die Potenziale, die sich durch die neuen Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz ergäben, zu nutzen, so der Bundesrat. Dazu gelte es, bestmögliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten, damit die Schweiz sich als einer der führenden innovativen Standorte für Forschung und Entwicklung im Bereich von KI weiter etablieren könne. Gleichzeitig gelte es, die mit der Anwendung von künstlicher Intelligenz verbundenen Risiken zu erkennen und rechtzeitig Massnahmen zu ergreifen.

Der vom Bundesrat in Auftrag gegebene Bericht nimmt eine breite Auslegeordnung und Analyse der relevanten Rahmenbedingungen im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Nutzung von künstlicher Intelligenz vor. Weiter beleuchtet er die spezifischen Herausforderungen in verschiedenen Anwendungsfeldern über alle Politikbereiche der Bundesverwaltung hinweg und diskutiert möglichen Anpassungsbedarf auf Bundesebene.

Der allgemeine Rechtsrahmen in der Schweiz sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt grundsätzlich geeignet und ausreichend, mit neuartigen Herausforderungen der KI umzugehen, heisst es in dem Bericht. Dies umfasse Fragen der Nachvollziehbarkeit, mögliche Diskriminierungen oder Haftungsfragen von autonom agierenden KI-Systemen. Hingegen bestehe in verschiedenen Politikbereichen teilweise grosser Klärungs- und Anpassungsbedarf. Dazu zähle beispielsweise der Einsatz von KI in der Mobilität, in der Sicherheitspolitik oder in Bildung und Forschung. In den meisten Bereichen sei jedoch bereits eine Vielzahl von Massnahmen aufgegleist worden, welche die Herausforderungen angingen.

Zur Bearbeitung des im Bericht identifizierten zusätzlichen Handlungsbedarfs hat der Bundesrat verwaltungsinterne Prüfaufträge erteilt, namentlich im Bereich Völkerrecht sowie zur Nutzung von KI im Bereich der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung. Zudem soll geprüft werden, wie für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung die Koordination verbessert werden könne.

Schliesslich hat der Bundesrat das WBF (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) beauftragt, die interdepartementalen Arbeiten fortzusetzen und bis Frühjahr 2020 aus dem vorliegenden Bericht strategische Leitlinien für den Bund abzuleiten. Das Uvek (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) wurde ausserdem beauftragt, im Rahmen der Strategie und des Aktionsplans "Digitale Schweiz" relevante sektorspezifische Massnahmen der Departemente und Ämter mit Bezug zu KI zu berücksichtigen.



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