Symbolbild: EU

In der Schweiz werden ab dem 1. Januar 2024 für Mobiltelefone und andere Funkanlagen einheitliche Ladeprotokolle und -schnittstellen im weit verbreiteten USB-C-Standard eingeführt. Dies betrifft auch andere Geräte mit Funkteilen wie Tablets, Digitalkameras, Laptops, Kopfhörer, E-Reader etc. Für die Geräte soll nach Bedarf auch ein schnelles Aufladen mittels "USB Power Delivery"-Standard möglich sein.

Herstellerfirmen müssen die Konsumenten auf der Verpackung wie auch in den beiliegenden Informationen darüber orientieren, welche Ladeeigenschaften das Gerät besitzt und ob ein Ladenetzteil beiliegt. Sie sind verpflichtet in ihren Sortimenten auch Geräte ohne Ladenetzteil anzubieten. Der Bundesrat hat dazu an seiner heutigen Sitzung die Revision der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV) verabschiedet.

Hintergrund der neuen Verordnung ist, dass die EU Ende 2022 harmonisierte Vorschriften bei Ladelösungen für die erwähnten Geräte erlassen und den Mitgliedstaaten rund ein Jahr Zeit gegeben hat, entsprechende Massnahmen umzusetzen. Mit der Teilrevision der FAV erfolgt die Einführung in der Schweiz zeitgleich. Damit bleibe das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen nach wie vor auch für Fernmeldeanlagen anwendbar, teilt der Bundesrat mit.

Daraus sollenn sich Vorteile für die Schweizer Konsumenten ergeben, die künftig auch grenzüberschreitend von einem einheitlichen Ladestandard profitieren könnten. Zudem teile die Schweiz die mit der einheitlichen Ladelösung verbundenen Nachhaltigkeits- und Verbraucherziele. Die vorliegende Lösung soll nämlich dazu beitragen, Elektronikabfälle, den Rohstoffbedarf und die CO2-Emissionen bei Herstellung, Transport und Entsorgung zu verringern.

Weitere Anpassungen betreffen Funkanlagen, die zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit von Behörden (Armee, Nachrichtendienst des Bundes, Polizeibehörden etc.) eingesetzt werden können. Die Änderungen bezwecken der Mitteilung gemäss eine leichte Öffnung dieses Nischenmarkts. Die enge Begleitung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) in Form von Zulassungs- und Bewilligungspflichten bleibt bestehen. Schliesslich werden die Gebührenbestimmungen im Fernmeldebereich revidiert, weil sich die Technologie stark weiterentwickelt hat. Die Anpassung betrifft den Satellitenbereich und breitbandige lokale private Netzwerke (auch Campusnetze genannt).



Der Online-Stellenmarkt für ICT Professionals