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Die Platzierung neuer Kryptowährungen werden in der Schweiz künftig einer detaillierten Regulierung unterworfen. Mit der heute, Freitag, veröffentlichten Richtlinie will die Finanzmarktaufsicht (Finma) eigenen Angaben zufolge Investoren schützen. Je nach Verwendungszweck muss die Kapitalaufnahme mit Hilfe sogenannter Initial Coin Offerings (ICO) unterschiedliche Anforderungen erfüllen.

Mit einem ICO wird auf Basis der Blockchain-Technologie in digitaler Form Kapital beschafft. Werde das Kapital als Zahlungsmittel eingesetzt, müssten die Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung erfüllt werden, heisst es. Entsprächen die Vermögenswerte Anteile an Unternehmen, werde das ICO ähnlich wie etwa ein Börsengang behandelt.

ICO haben 2017 sprunghaft angezogen. Bis September erreichten sie Angaben der Analysefirma Smith + Crown zufolge fast drei Mrd. Dollar (2,77 Mrd. Schweizer Franken). Davon sei rund ein Viertel auf die Schweiz entfallen. Ein Grund für die Anziehungskraft des Landes waren nach Ansicht der Analysten die bisher weitgehend fehlenden regulatorischen Leitplanken. "Die Blockchain-Technologie bietet Innovationspotenzial für die Finanzmärkte und weit darüber hinaus", erklärte Finma-Direktor Mark Branson. "Blockchain-Projekte, die analog zu bewilligungspflichtigen Aktivitäten funktionieren, dürfen aber nicht den bewährten regulatorischen Rahmen umgehen."

Im Zusammenhang mit sogenannten Initial Coin Offerings gebe es die meisten Berührungspunkte mit dem Finanzmarktrecht in den Bereichen Geldwäscherei und Wertpapierhandel, geht aus einem von der Schweizer Finanzaufsicht Finma erstellten Leitfaden zu "digitalen Börsengängen", der am Freitag in Bern veröffentlicht wurde, hervor. Gleichzeitig könnten ICO nützlich sein – mehr Transparenz und klare Regeln seien nötig. Mit ICO sammeln Firmen Geld für künftige Projekte ein. Meist zahlen die Investoren dabei mit Digitalwährungen. Anders als bei klassischen Aktien erwerben sie aber keinen Anteil am Unternehmen und haben in der Regel kein Mitspracherecht. Die Geldgeber erhalten lediglich sogenannte Tokens, die eine Art "Mini-Digitalwährung" des jeweiligen Unternehmens darstellen und deren Wert vom Erfolg des Geschäftsmodells abhängt.