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Abgeblitzt ist das soziale Netzwerk Facebook mit dem Versuch, eine Sammelklage wegen der Auswertung privater Nachrichten von Nutzern abzublocken. Ein US-Bundesgericht in Kalifornien hat einen Antrag der Facebook-Anwälte abgewiesen, das Verfahren einzustellen.

In der Sammelklage wird Facebook beschuldigt, Inhalte privater Nachrichten zwischen Nutzern zur Werbezwecken ausgewertet zu haben. Dies sei eine Verletzung des in Bundesgesetzen geregelten Telekommunikationsgeheimnisses. Die Kläger behaupten, Facebook habe in privaten Nachrichten verschickte Links ausgewertet, um die Beliebtheit der verlinkten Seiten zu bemessen. Diese Informationen seien dann zur gezielten Platzierung von Werbung genutzt worden. Dabei berufen sich die Kläger auf Erkenntnisse von Schweizer Sicherheitsexperten, die verschiedene Internetdienste hinsichtlich der Behandlung verschickter URLs untersucht hatten. Darin sehen die Kläger einen Verstoß gegen das US-Telekommunikationsrecht.

Facebook argumentiert, dass die Nutzung der Daten im Rahmen des normalen Betriebs erfolge und nimmt die dafür vorgesehene rechtliche Ausnahme in Anspruch. Zudem hat das soziale Netzwerk vor Gericht erklärt, die strittige Praxis bereits im Oktober 2012 eingestellt zu haben. Die Inhalte der Nachrichten würden nur noch analysiert, um Nutzer vor Viren oder Spam sowie den Betrieb der Website insgesamt zu schützen. Zudem willige der Nutzer mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Datenschutzbestimmungen in diese Praxis ein.

Die Vorsitzende Richterin Phyllis Hamiltonhat hat dies allerdings nicht überzeugt. Facebook habe nicht klar dargelegt, wie das soziale Netzwerk die Daten nutze. Hamilton fordert Einblick in den Code: "Die Ausnahme des normalen Betriebs hängt in diesem Fall an Einzelheiten in Facebooks Software-Code, und diese liegen dem Gericht nicht vor", schreibt die Richterin in ihrer Anordnung. "Der Antrag auf Abweisung muss das Gericht alleine deshalb abweisen." Darüber hinaus sieht die Richterin in den Geschäftsbedingungen von Facebook keine klare Einwilligung der Nutzer in die Auswertung privater Nachrichten – zumal das Wort "Nachrichten" in den "Rights and Responsibilites" nicht einmal vorkomme. Das aus verschiedenen Einzelklagen zusammengelegte Verfahren geht nun weiter, der nächste Termin ist im Februar. Offen ist unter anderem noch, ob der Prozess als Sammelklage weitergeführt wird.



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