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Der Regierungsrat des Kantons Zürich spricht sich für das am kommenden 25. September zur Abstimmung gelangende Nachrichtendienstgesetz aus. Als bevölkerungsreicher, dicht besiedelter Kanton mit einer umfangreichen Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur und dem mit Abstand wichtigsten Flughafen der Schweiz sei der Kanton Zürich besonders verletzlich und entsprechend darauf angewiesen, dass wirksame präventive Schutzmassnahmen getroffen werden, heisst es zur Begründung.

Das Nachrichtendienstgesetz schaffe eine zeitgemässe Rechtsgrundlage zum frühzeitigen Erkennen und Verhindern von aktuellen Bedrohungen für die innere und äussere Sicherheit des Landes, schreibt der Regierungsrat in einer Aussendung dazu.

Personen, von denen Bedrohungen ausgehen, nutzen nach Ansicht des Regierungsrates Methoden, die dem neusten Stand der Technik entsprechen würden. Das neue Gesetz erlaube es dem Nachrichtendienst des Bundes, zeitgemässe Instrumente zum Erkennen und Bekämpfen solcher Bedrohungen einzusetzen, argumtiert das Gremium. Dabei sorge das Gesetz gleichzeitig dafür, dass die Balance zwischen mehr Sicherheit und der Freiheit der Einzelnen gewahrt bleibe: So setzten genehmigungspflichtige Massnahmen zur Informationsbeschaffung das Durchlaufen eines mehrstufigen Genehmigungsverfahrens, darunter die Genehmigung durch das unabhängige Bundesverwaltungsgericht voraus und für die Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes werde eine unabhängige Behörde geschaffen, meint der Regierungsrat in der Mitteilung.



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