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Ab kommenden Freitag können Verbraucher Gebrauch von einem neuen Recht machen: Der Rückgabe von Bezahl-Downloads. Dafür steht künftig eine Frist von 14 Tagen zur Verfügung, so wie dies auch bei der Bestellung analoger Güter Gang und Gebe ist. Eine wichtige Einschränkung gibt es jedoch: Der Nutzer muss die Rückgabe einfordern, noch bevor er seinen digitalen Erwerb heruntergeladen hat.

Verlangt der Kunde ordnungsgemäss eine Rückgabe, muss künftig der Kaufpreis zurückerstattet werden. Wertersatz oder Ähnliches kann der Händler nicht einfordern. Allerdings kann er vorab festlegen, dass der Vertrag bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist als ausgeführt gilt, womit eine Rücknahme auch ohne Download ausgeschlossen wäre. Einer solchen Vereinbarung muss der Kunde jedoch aktiv zustimmen – etwa durch das Markieren eines entsprechenden Feldes vor dem Kauf. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Händler eine solche Festlegung nicht verbindlich platzieren.

Da das Widerrufsrecht auf jeden Fall beim Start des Downloads erlischt, wird empfohlen, vom jeweiligen Produkt zuerst eine kostenlose Testversion auszuprobieren, sofern eine solche vorhanden ist. Hilfreich ist zudem, dass bestimmte Merkmale von Downloadsoftware – etwa Kopierschutz, Systemanforderungen oder Dateiformate – ausgewiesen werden müssen.

Manche Anbieter von Apps und Downloadsoftware haben in der Vergangenheit bereits eigene Rückgabe-Modelle implementiert. Bei Google Play können etwa Bezahl-Apps nach dem Kauf 15 Minuten lang getestet werden. Innerhalb dieses Zeitraums wird der Kaufpreis auf Wunsch vollständig rückerstattet.