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Arbeitgeber, die Quellensteuern abrechnen müssen, können dies im Kanton Zürich seit 1. Dezember 2014 einfacher vornehmen: Möglich ist dies dank einem neuen Webportal, welches das Kantonale Steueramt aufgeschaltet hat. Unternehmen können die seit Jahren zunehmende Zahl von Abrechnungen ausländischer Arbeitnehmer damit elektronisch einreichen.

Das Webportal Quellensteuer sei "ein Meilenstein in den Bestrebungen des Steueramtes, die Quellensteuern effizienter abwickeln zu können", heisst es in einer Medienmitteilung dazu. Es basiere auf der gleichen Plattform wie das Angebot zum elektronischen Ausfüllen der ordentlichen Steuererklärung ("ZHprivate Tax"). Datenschutz und Datensicherheit seien somit gewährleistet. Das Webportal bringe für alle Beteiligten markante Vereinfachungen.

Im Webportal steht ein Berechnungsmodul zur Verfügung. Zudem können die Daten neu elektronisch direkt aus der Lohnbuchhaltung übermittelt werden (csv-File). Die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer können ihre Anträge zur Neuveranlagung ebenfalls über das Webportal elektronisch einreichen. Den Gemeindesteuerämtern steht das Portal für die Verarbeitung von Tarifanfragen und für die Veranlagung der Quellensteuerabrechnungen zur Verfügung, soweit sie dafür zuständig sind.

Die Erträge aus der Quellensteuer und parallel dazu die Zahl der Abrechnungen haben in den letzten Jahren laut Mitteilung stetig zugenommen. 2013 erreichten die entsprechenden Erträge demnach rund 283 Millionen Franken und es wurden über 90‘000 Rechnungen für rund 159‘000 quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer versandt.
www.steueramt.zh.ch/quellensteuer