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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Verantwortung eines Der Beitreiber eines Internetportals ist für die beleidigenden Kommentare seiner Nutzer verantwortlich. Dies bekräftigte jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil.

Der behandelte Fall aus Estland betraf wütende und unflätige Kommentare über Fährrouten, die anonyme Verfasser auf einer grossen Nachrichtenwebsite des Landes hinterlassen hatten. Estnische Gerichte hatten den Betreiber des Nachrichtenportals Delfi deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt. Delfi habe die anstössigen Kommentare nicht schnell genug entfernt, befand der EGMR in Straßburg. Delfi hatte vor dem Gerichtshof auf Verletzung seiner Meinungsfreiheit geklagt.