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Die iPhone- und iPad-Erfinderin Apple mit Hauptsitz im kalifornischen Cupertino darf sich über einen Etappensieg im Patentstreit mit Motorola freuen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat als Berufungsinstanz die Zwangsvollstreckung eines Patenturteils eingestellt, wonach die Einstellung des Online-Verkaufs einiger iPhone- und iPad-Modelle in Deutschland gedroht hätte.

In dem Patentstreit geht es um die mögliche Verletzung eines Motorola-Patents für den Datenfunk-Standard GRPS. Laut dem OLG Karlsruhe gehört das betroffene Motorola-Patent zum Grundstock von GPRS. Für solche Patente, ohne die ein Mobilfunkstandard prinzipiell nicht umgesetzt werden kann, gelten besondere Vorschriften. So muss ein Inhaber sie zu fairen Bedingungen lizenzieren und darf die Lizenznehmer nicht durch unterschiedliche Lizenzgebühren diskriminieren. Ausserdem kann sich ein Konzern, dem die Verletzung eines solchen Patents zum Vorwurf gemacht wird, mit dem sogenannten "kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand" schützen. Dieser kommt in Deutschland zur Anwendung, wenn man dem Patentinhaber ein verbindliches Vertragsangebot unterbreitet hat. Apple habe mittlerweile der künftigen Google-Tochter Motorola Mobility ein Angebot für einen Lizenzvertrag zur Nutzung von Basispatenten gemacht, dass den Interessen Motorolas Rechnung trage, hiess es seitens des Gerichtes zur Begründung.