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Im Europaparlament soll am 9. Juli die Entscheidung fallen, ob eine EU-weite Urheberrechtsreform in die Wege geleitet werden soll. Anlass dafür war ein Bericht der EU-Abgeordneten der deutschen Piratenpartei. Nun heisst es jedoch aus Parlamentskreisen, dass ein Grossteil der Abgeordneten gegen eine Änderung sei, die unter anderem auch die Freiheit des Strassenbildes einschränken könnte.

Der Bericht soll in seiner überarbeiteten Form unter anderem eine europaweite Änderung der sogenannten Panoramafreiheit beinhalten. Die Panoramfreiheit, die es auch in der Schweiz gibt, besagt, dass geschützte Werke (in der Regel Gebäude und Skulpturen) an öffentlich zugänglichen Plätzen fotografiert oder gefilmt werden dürfen und das Material auch für den kommerziellen Gebrauch verwendet werden kann.

Auch Aufzeichnungen von privatem Eigentum im öffentlichem Raum sind erlaubt, solange es nicht mehr durch die Schutzfrist geschützt ist, die 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verfällt. Falls es zu einer Einschränkung der Freiheit des Strassenbildes kommen sollte, würde dies eventuell auch die Arbeit von Dokumentarfilmern und der Presse erschweren. Wer ein Foto oder Video eines urheberrechtlich geschützten Gebäudes kommerziell verwenden will, müsste nach dem Vorschlag der EU-Abgeordneten die Architekten oder deren Nachfahren um Erlaubnis fragen. Auch das Hochladen von Inhalten auf Plattformen wie Facebook würde dadurch komplizierter werden, auch wenn die Nutzung durch den einzelnen Anwender und für den Eigengebrauch erlaubt sei. Facebook behält sich nämlich vor, die Bilder und Videos weiter zu verwenden, was unter kommerzielle Nutzung fallen Die Lage in Schönbrunn

Gegen die umstrittene Änderung haben sich bereits auch Journalistenverbände, Netzaktivisten und Wikipedia-Unterstützer ausgesprochen. Das EU-Parlament will am 9. Juli darüber abstimmen, doch der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz (EU-Richtlinie) kommt erst von der Kommission. Dieser wird im Herbst erwartet.