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Die EU-Abgeordneten haben heute Donnerstag dafür gestimmt, die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 an das digitale Zeitalter anzupassen. Sie haben dabei den Bericht der Piratin Julia Reda zur Copyright-"Harmonisierung" mit vielen Änderungen befürwortet. Öffentliche Gebäude und Denkmäler frei zu fotografieren soll - Stichwort Panoramfreiheit - national möglich bleiben können.

Für viel Unmut hatte vorab ein Änderungsantrag der Rechtspolitiker gesorgt, durch den Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken an öffentlichen Orten nur dann gewerblich genutzt werden dürften, wenn die Urheber einwilligen. Diesen lehnte die Mehrheit ab. Es bleibt so bei den nationalen Regeln dazu. Reda wollte ursprünglich die Panoramafreiheit, die in Deutschland das Fotografieren von öffentlichem Grund aus weitgehend erlaubt, europaweit ausdehnen.



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