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Der schweizerische Nationalrat will dem Konsumenten, der online Waren kauft, kein Widerrufsrecht gewähren. Anders sieht es bei Waren aus, die übers Telefon erstanden wurden. Hier soll der Käufer innert 14 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten können.

Aktuell ist das Widerrufen von Kaufverträgen nur bei Geschäften an der Haustüre möglich. Der Ständerat wollte dies auf die Telefon- und Onlinegeschäfte erweitern. Eine bürgerliche Mehrheit im Nationalrat lehnte ein allgemeines Widerrufsrechts im
Onlinehandel nun aber mit dem Argument ab, dass hier keine Überrumpelungsgefahr bestünde, wie dies am Telefon oder an der Haustüre gegeben sei. Für Justizministerin Simonetta Sommaruga ist dies zwar stichhaltig. Die Tücke bei Onlinekäufen sei aber, dass der Käufer die Ware, die er kaufe, nicht sehe, entgegnete die Bundesrätin. Hinzu komme, dass den EU-Bürgern seit Juni ein allgemeines Widerrufsrecht zustehe.
Kaum für Diskussionen sorgte dagegen die Ausdehnung des Widerrufsrechts auf Telefongeschäfte.