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Der Trägerverein Suisse ID begrüsst den Entwurf der revidierten Geldwäschereiverordnung der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) und erhofft sich davon neue Impulse für die elektronische Unterschrift.

Diesem Entwurf zufolge könnte das Eröffnen von Geschäftsbeziehungen über das Internet bald Realität werden. Der neue Artikel 47 Absatz 2 ermöglicht die elektronische Bestätigung der Identität eines Vertragspartners gemäss Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über die elektronische Signatur (ZertES). Die Suisse ID erfülle diese Anforderungen schon heute und könnte bald zum Standard für elektronische Geschäftsbeziehungen im Finanzwesen avancieren, betont der Trägerverein.

Der Entwurf der revidierten Geldwäschereiverordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA sieht vor, dass die Ausweiskopie eines anerkannten Anbieters von elektronischen Zertifizierungsdienstleistungen inskünftig als Echtheitsbestätigung ausreicht. Damit ist die Basis vorhanden, dass die zur Eröffnung einer Geschäftsbeziehung mit einem Finanzinstitut bisher unumgängliche persönliche Identifikation vor Ort auch online erfolgen kann – mit einem sicheren und zertifizierten Identitäts-Service wie jenem der SuisseID. Mit der SuisseID von zu Hause aus bequem ein Bankkonto eröffnen oder eine Versicherung abschliessen könnte somit schon bald keine Zukunftsmusik mehr sein. Die revidierte Geldwä- schereiverordnung schafft die gesetzliche Grundlage für Finanzinstitute, die Kundengewinnung gänzlich zu digitalisieren. Auch alle anderen Prozesse und Freigaben, die bisher eine hand- schriftliche Unterschrift erforderten, können bereits heute digital erfolgen. Das erfordert kurz- und mittelfristig allerdings einen umfassenden Aus- und Umbau der Geschäftsprozesse.

Die Suisse ID ist der Schweizer Standard für digitale Identität. Mit ihr weist sich eine Person online eindeutig aus und signiert elektronisch rechtsgültig Verträge. Sie ist somit digitaler Pass und Unterschrift. Der Suisse ID Signing Service ermöglicht es Unternehmen und Behörden, die rechtsgültige elektronische Signatur direkt in Online-Prozesse einzubinden – ganz ohne die Installation von zusätz-licher Software.



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