Nach der Razzia bei der Datei-Hosting-Plattform Megaupload herrscht Aufregung unter Nutzern und Anbietern ähnlicher Dienste. FileSonic hat die Dateitausch-Funktion deaktiviert. RapidShare musste aufgebrachte User beruhigen und versichert, dass man in Copyright-Fragen richtig handle.

Die Frage, die Anbieter und User am meisten beschäftigt, lautet: Was unterscheidet Megaupload von ihren Diensten? TorrentFreak hat die 72-seitige Anklageschrift durchgeackert und etwas Licht in die Sache gebracht.

Grundsätzlich müssen sich Website-Betreiber in den USA an den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) halten. Wird ein urheberrechtlich geschützter Inhalt gefunden, kann der Rechteinhaber die Löschung beim Anbieter veranlassen. Auf diese Praxis berufen sich auch die sieben mutmaßlichen Betreiber von Megaupload, darunter der angebliche Gründer Kim Schmitz. Doch laut der Anklageschrift sollen sich die Beteiligten an der von der Anklage filmreif betitelten "Mega Conspiracy" zumindest in einigen Fällen nicht daran gehalten haben.

Vorweg eine Erklärung zum Upload-System von Megaupload: Bei dem Upload-System der Plattform konnten Nutzer Dateien hochladen und erhielten daraufhin einen Link zur entsprechenden Datei. Sofern die Datei schon von einem oder mehreren anderen Nutzern hochgeladen wurde, haben die User nur unterschiedliche Links auf ein- und dieselbe Datei erhalten. Nach dem Prinzip funktionieren auch andere Online-Speicherdienste.

Laut der Anklageschrift hat Megaupload Rechteinhabern zwar Zugriff auf ein "Abuse Tool" zur Entfernung urheberrechtlich geschützter Inhalte gegeben. Dieses soll jedoch nur die einzelnen Links, nicht aber die eigentlich Datei entfernt haben. Diese sei weiterhin auf dem Server vorhanden gewesen. Die Anklage soll in Besitz eines Teils der E-Mail-Kommunikation der Megaupload-Betreiber aus den vergangenen Jahren sein, aus der hervorgehe, dass die Betreiber davon wussten.

Aus einigen E-Mails zwischen Megaupload-Mitarbeitern gehe hervor, dass sie vom Upload urheberrechtlich geschützter Inhalte nicht nur gewusst haben, sondern selbst Links getauscht hätten. In einer Korrespondenz von 2006 sei nachzulesen, dass Kim Schmitz auch sämtliche Inhalte von YouTube herunterladen und auf Megaupload kopieren wollte. 2007 sei das zu 30 Prozent bereits erfolgt gewesen.

In einem Chat-Log hätten sich zwei Mitarbeiter über das Geschäftsmodell unterhalten. Einer habe festgestellt, dass sie moderne Piraten seien. Der andere habe darauf geantwortet, dass Megaupload einen Versandservice für Piraten biete. Bereits 2010 sollen Behörden das Portal zudem darauf aufmerksam gemacht haben, dass sich 39 geschützte Filme auf ihren Servern befänden. Mitarbeiter hätten das in E-Mails zwar erwähnt, 2011 seien die Filme jedoch noch immer vorhanden gewesen.

Die E-Mails sollen jedenfalls unter Beweis stellen, dass die Betreiber der Plattform von der illegalen Verbreitung geschützter Inhalte Kenntnis hatten. Fraglich ist nur, wie die Behörden in Besitz der Korrespondenzen kamen. Aus der Anklageschrift sei herauszulesen, dass es zumindest in einigen Fällen einen Informanten gegeben haben soll. Diesem könnte eventuell Immunität vor Strafverfolgung angeboten worden sein.

TorrentFreak merkt an, dass Megaupload von vielen Usern auch für den legalen Upload eigener Dateien genutzt worden sei. Auch deren Daten würden sich nun in den Händen der Behörden befinden. Der Verlauf des Prozesses dürfte vor allem von den derzeit so boomenden Cloud-Services mit großem Interesse verfolgt werden.