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Eine auf Wellness-Artikel fokussierte steirische Firma, die eine in der Schweiz hergestellte Fussreflexzonenmatte unter der Eigenmarke "Gofit" vertreibt, hat den Online-Handelsriesen Amazon aufgrund markenrechtlicher Verletzung in Deutschland verklagt und nun vom Landesgericht Köln Recht erhalten.

Auch in Deutschland verkauft Gofit des Matte nicht über Amazon, sondern nur über Fachhändler. Aber obwohl das Produkt bewusst nicht über Amazon vertrieben wird, tauchen dort bei der Eingabe des Suchbegriffes "Gofit" verschiedene Vorschläge auf, darunter etwa "gofit matte original aus der schweiz". Klickte ein Nutzer auf einen der Vorschläge, erhielt er Ergebnisauflistungen, die ähnliche Produkte anderer Hersteller enthielten, was Gofit ein Dorn im Auge war. Das Kölner Gericht sieht durch die Autovervollständigung eine Markenrechtsverletzung als gegeben, da Käufer verleitet würden anzunehmen, dass sie als Ergebnis ihrer Suche Gofit-Produkte sehen würden. Die Richter haben Amazon nun auferlegt, dem österreichischen Kleinunternehmen im Hinblick auf etwaige Schadensersatzforderungen darzulegen, in welchem Umfang die Rechtsverletzungen stattgefunden haben und die Autocomplete-Funktion abzuändern. Sollte der Handelsriese dem nicht nachkommen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft für die Geschäftsführung.
Aktuell werden weiterhin Suchvorschläge für "gofit" auf Amazon.de gezeigt, allerdings ist das Urteil auch noch nicht rechtskräftig. Im Gofit-Management geht man davon aus, dass Amazon in Berufung gehen und den Rechtsstreit somit weiterziehen werden.