Bei IT-Projekt der Bundeskanzlei könnte es zu Mehrkosten kommen (Symbolbild: Pixabay/Cosmix)

Aufgrund von Lieferproblemen bei einer griechischen Firma drohen einem Informatikprojekt der Bundeskanzlei zur Modernisierung der Bundesrechtsplattform Terminverzögerungen und höhere Kosten. Die Plattform verwaltet das Kompetenzzentrum "Amtliche Veröffentlichungen" der Bundeskanzlei und wird täglich von Tausenden Personen besucht.

Ein Unternehmen mit Sitz in Griechenland hatte dafür den Zuschlag erhalten, kann nun aber nicht wie vorgesehen liefern. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat das Projekt unter die Lupe genommen und ist zum Schluss gekommen, dass die angestrebten Ziele nicht erreicht werden. In einem Bericht dazu wird die Situation als "heikel" eingestuft. Die Fristen würden um zwei bis sechs Monate überschritten, sodass die Lebensdauer des derzeitigen Systems verlängert werden müsse. Die Lieferungen des Dienstleisters entsprächen nicht den vorgegebenen Qualitätskriterien.

Für das Projekt wurden zunächt Kosten von 14,7 Millionen Franken veranschlagt. Nach dem Entscheid zur Auslagerung der Entwicklung kamen 4,2 Millionen Franken dazu. Die EFK befürchtet nun, dass es zu weiteren Budgetüberschreitungen kommen wird. Wobei der Bundesverwaltung seitens der Finanzkontrolle keine Vorwürfe gemacht werden. Denn insgesamt werde das Projekt gut geführt, schreibt die EFK. Die Projektdokumentation sei von sehr hoher Qualität, die Führungsprozesse seien der Komplexität angepasst. Auch die Organisation des Risikomanagements sei insgesamt zweckmässig.

Die räumliche Distanz zu den Entwicklern in Griechenland erschwere jedoch die Zusammenarbeit, heisst es im Bericht weiters. Auch bei den Arbeitsmethoden, der Auffassung von Verpflichtungen und den Prioritäten gebe es "erhebliche Differenzen". Die Bundeskanzlei hat Notfallpläne aktiviert. Sie halte das angesichts der angespannten Situation mit dem Lieferanten für gerechtfertigt, schreibt die EFK.

Aus Sicht der Bundeskanzlei (BK) werfen die Probleme mit dem griechischen Lieferanten und weitere Erfahrungen mit IKT-Projekten (Informations- und Kommunikationstechonologien) grundsätzliche Fragen zu öffentlichen Beschaffungen auf. Dem Preis komme bei der Beurteilung der Offerten verständlicherweise ein hohes Gewicht zu, schreibt sie. Qualitätsprobleme im Verlauf des Projektes könnten aber zu hohem Mehraufwand bei der Bundesverwaltung führen, der den vermeintlich tieferen Preis mehr als kompensiere. "Der Beschaffungsprozess gibt somit keine Gewähr dafür, dass die insgesamt wirtschaftlichste Offerte zum Zug kommt", hält die BK fest. Gerade bei Ausschreibungen, die eine längere Zeitdauer abdeckten, würden Anbieter mit Sitz in der Schweiz wegen der hohen Stundenkosten de facto vom Wettbewerb ausgeschlossen. Und bei Anwendungen, die ein detailliertes Verständnis der Materie und eine hohe Nähe zum Kunden verlangten, bestehe die Gefahr, dass eine Entwicklung im Ausland mit Qualitätseinbussen einhergehe. Schlechte Erfahrungen mit Lieferanten müssten daher in die Bewertung von Offerten bei zukünftigen Beschaffungen einfliessen können. Nur so könnten bessere Beschaffungskonditionen erzielt werden. "Es stellt sich die Frage, ob die Vorteile einer Outsourcing-Strategie im Vergleich zu einer Insourcing-Strategie im Bereich der IKT tatsächlich überwiegen", heisst es in der Stellungnahme der BK.

Ein Teil dieser Fragen ist Gegenstand der laufenden Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. Andere sollen im Gespräch zwischen den Beschaffungsexperten, den Leistungserbringern und den Leistungsbezügern der Bundesverwaltung vertieft werden.