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Laut einem Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EUGH) heute erlassen hat, ist es nicht erlaubt, Telekom-Anbieter allgemein zur Speicherung persönlicher Nutzerdaten zu verpflichten. Nur zur Bekämpfung schwerer Strafdaten sei eine Vorratsdatenspeicherung zulässig, heisst es.

Darüber hinaus entschieden die Richter, dass Behörden in der Regel nur dann Zugang zu den auf Vorrat gespeicherten Daten erhalten dürfen, wenn das zuvor von einem Gericht oder einer anderen unabhängigen Stelle erlaubt wurde. Ausserdem müssen die Daten innerhalb der EU gespeichert werden. Anlass für das Urteil sind laufende Verfahren in Schweden und Grossbritannien. Der Begriff Vorratsdatenspeicherung steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger.