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Der schweizerische Bundesrat hat einen Bericht über die Verwendung virtueller Währungen verabschiedet. Demnach verzichtet er darauf, neue gesetzliche Bestimmungen vorzuschlagen, "weil Währungen wie Bitcoin nur marginale wirtschaftliche Bedeutung haben und sich nicht im rechtsfreien Raum bewegen", heisst es in einer Aussendung dazu.

Jedoch sollen die zuständigen Behörden und Konsumentenschutzorganisationen die Nutzer bei der Verwendung von Bitcoin zur Vorsicht mahnen. Im Bericht wird dargelegt, dass virtuelle Währungen wie Bitcoin als Zahlungsmittel zum jetzigen Zeitpunkt kaum von wirtschaftlicher Bedeutung seien und dass sie es in absehbarer Zeit aus der Sicht des Bundesrates auch nicht sein werden. Der
Bericht zeigt weiter auf, dass virtuelle Währungen für Nutzer beträchtliche Verlust- und Missbrauchsrisiken bergen, dass sie sich aber nicht im rechtsfreien Raum bewegen: Verträge mit virtuellen Währungen seien grundsätzlich durchsetzbar und Straftaten können geahndet werden, betont der Bundesrat.

Bestimmte Geschäftsmodelle aufgrund von virtuellen Währungen unterstünden den Finanzmarktgesetzen und bedürften einer Unterstellung unter die Finanzmarktaufsicht. Der berufsmässige Handel mit virtuellen Währungen und der Betrieb von Handelsplattformen in der Schweiz falle grundsätzlich unter das Geldwäschereigesetz. Auf internationaler Ebene gibt es noch kaum ein einheitliches Vorgehen bezüglich der Handhabung von virtuellen Währungen. Es
bestehen auch keine internationalen Standards. Dementsprechend werden die Herausforderungen, die sich mit virtuellen Währungen stellen, bisher auch uneinheitlich angegangen.