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Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug, René Huber, ist derzeit gezwungen, sich mit einer Datenbank auseinanderzusetzen, die Personen auflistet, die bei Amtsstellen unangenehm auffallen. Huber steht dem Vorschlag zu so einer Datenbank, der von der Justizprüfungskommission kommt, kritisch gegenüber.

Der Wunsch der Bevölkerung nach grösstmöglicher Sicherheit einerseits, und die Gefahr von staatlicher Überwachung andererseits; beim Anlegen von Datenbanken müsse der Nutzen kritisch hinterfragt werden. Zentral sei die Frage nach der Rechtsstaatlichkeit, äusserte sich Huber gegenüber dem Regionaljournal Zentralschweiz. Es dürfe nicht sein, dass im grossen Stil Personendaten gesammelt werden, betont Huber. Die Idee einer zentralen Datenbank mit Personen mit erhöhtem Konflikt- oder Gewaltpotenzial sei rechtsstaatlich nur schwer denkbar.

Auch die Zuger Regierung steht dem Vorschlag der Justizprüfungskommission kritisch gegenüber: Sie sieht keinen Handlungsbedarf. Der Ball liegt nun beim Kantonsparlament.



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