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Der Kanton Zürich startet im Herbst 2014 einen Pilotversuch mit Electronic Monitoring, der elektronischen Überwachung von Straftätern und Beschuldigten. Der Regierungsrat hat für eine fünfjährige Projektphase eine Ausgabe von rund 7,4 Millionen Franken bewilligt.

Electronic Monitoring (EM) steht für die elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes von Personen (Straftätern oder Beschuldigten). Ein Sender am Fussgelenk der Person meldet einem System, wo sich eine Person wann aufhält. Auf diese Weise lässt sich prüfen, ob die Person einen allfälligen Hausarrest oder Rayonverbote befolgt. Seit Ende 2011 hat das Amt für Justizvollzug laut Kantonsmitteilung die Grundlagen für die Einführung von EM im Kanton Zürich erarbeitet. In das Projekt eingebunden waren den angaben gemäss auch die Strafverfolgung Erwachsene, die Oberjugendanwaltschaft, die Gerichte sowie die Kantonspolizei.

Gestartet werde im Herbst 2014 mit einem Pilotversuch bei der Überwachung von Vollzugslockerungen von jungen Straftätern im Massnahmenzentrum Uitikon sowie bei jugendstrafrechtlichen Interventionen der Jugendanwaltschaften. Die Auswertung soll Erkenntnisse dazu liefern, in welchen Fällen EM einen echten Mehrwert schaffe. Die gewonnenen Erfahrungen sollen bei der Erweiterung auf zusätzliche Anwendungsfelder einfliessen. Ein weiteres geplantes Einsatzgebiet sei der Einsatz von EM anstelle von Untersuchungshaft.

Es sei vorgesehen, nebst dem klassischen Hausarrest mittels Funktechnologie auch weitere örtliche Auflagen wie z.B. ein Rayonverbot elektronisch zu überwachen. Dabei soll die Ortung mittels Satelliten (GPS) eingesetzt werden. Diese Technologie ist im Schweizer Justizvollzug bisher wenig eingesetzt worden, biete aber ein breites Spektrum an Kontrollmöglichkeiten.

Die vom Regierungsrat genehmigte Ausgabe von rund 7,4 Millionen Franken umfasse interne Personalressourcen, Technik, eine Überwachungszentrale sowie die Projektauswertung. Voraussichtlich würden sich in den nächsten Jahren weitere Ostschweizer Kantone an der Zürcher Lösung beteiligen, heisst es in der Kantonsmitteilung.

Im Herbst 2013 hat der Kanton Zürich den Angaben zufolge die Arbeiten für das technische Gesamtsystem sowie die Dienstleistung der Überwachungszentrale ausgeschrieben. Den Auftrag sichern konnte sich die Firma Securiton, die bereits das EM-System für die am Modellversuch des Bundes beteiligten Kantone stellt. Die im Alarmwesen tätige Certas erhielt den Zuschlag für die Dienstleistung der Überwachungszentrale.

Regierungsrat Martin Graf, Justizdirektor, beleuchtete an der Medienkonferenz die Besonderheiten des Zürcher EM-Projekts. Während bereits solide Erfahrungen zur Überwachung des Hausarrests mit der Funktechnologie bestünden, erprobe der Kanton Zürich erstmals systematisch den Einsatz der GPS-Ortungstechnologie beim EM. Graf erhofft sich davon Erkenntnisse für einen qualitativ hochstehenden und effizienten Strafvollzug für die ganze Schweiz.

EM alleine könne keine Straftaten verhindern und sei deshalb für gefährliche Straftäter nicht geeignet, schreibt der Kanton weiters. Auch eine durch EM begleitete Vollzugslockerung werde nur nach erfolgter Risikoabklärung gewährt. EM sei eine sinnvolle Vollzugsform, welche die Straftäter stark fordere, da sie sich im gewohnten Umfeld bewähren müssten. Einsparungen seien zu erwarten, wo aufgrund von EM Haftkosten entfallen. Gleichzeitig bedeute EM eine verbesserte Kontrolle, was die notwendigen technischen und personellen Ressourcen begründe. EM soll bei weiteren Aufgaben im Strafvollzug zur Anwendung kommen. Vorgesehen ist unter anderem, EM als Vollzugsform für Kurzstrafen einzusetzen.



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