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Der Bund hat im Februar einen Vorschlag zur Schaffung einer Schweizer E-ID (Elektronische Identität) in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht vor, dass der Bund Identitätsdienstleister bestimmt, welche selber erzeugte E-IDs ausstellen. Der Kanton Zürich stellt diesem Vorgehen nun einen anderen Vorschlag entgegen: Demgemäss sollen Bund, Kantone und Gemeinden als Trägerschaft gemeinsam bestimmen, wie die künftige Schweizer E-ID gestaltet sein soll.

Entwickeln soll diese Grundlagen aber nicht der Staat. Er soll sich die Software vielmehr über eine Ausschreibung am Markt beschaffen. Dieses Vorgehen orientiere sich an den Strukturen, die der Kanton Zürich bei der Einführung des elektronischen Patientendossiers anwendet, heisst es in einer Aussendung dazu. Nach Ansicht des Regierungsrates sollen sich damit verschiedene Ziele erreichen lassen: Eine funktionierende Basisarchitektur, Investitionssicherheit für die Entwickler-Firma und klar umrissene Innovationsfelder.

Die Schweiz verfügt bisher nicht über eine breit anerkannte elektronische Identifizierung. Das erweise sich bei der Anwendung von zahlreichen Online-Diensten und auch beim elektronischen Verkehr der Einwohnerinnen und Einwohner mit den Behörden als Hemmschuh, schreibt der Kanton Zürich dazu. Fachleute sähen die Schweiz in Sachen E-Identifizierung im internationalen Vergleich im Rückstand. Von der Schaffung einer E-ID verspricht man sich daher einen Durchbruch in der digitalen Wirtschaft. Eine E-ID soll es Geschäftspartnern erlauben, anspruchsvolle Geschäfte online abzuwickeln und dabei ihr Gegenüber zweifelsfrei identifizieren zu können.