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Der Bund will das Verfahren für die Beantragung einer Identitätskarte bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde modernisieren. Das heutige Verfahren mit Papierformularen werde bis Ende 2014 durch ein elektronisches Verfahren abgelöst, heisst es. Der Bundesrat habe eine entsprechende Anpassung der Ausweisverordnung beschlossen.

Pass und Identitätskarte werden in der Regel von den kantonalen Passbüros ausgestellt. In den meisten Kantonen können Schweizer BürgerInnen jedoch die Identitätskarte bei ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Bisher lief das Antragsverfahren auf Papier. Diese Vorgehensweise sei veraltet und langsam, schreibt der Bundesrat in der Aussendung. Mit der Ablösung durch das neue effizientere elektronische Verfahren werde der E-Government-Strategie des Bundes Rechnung getragen, wonach die Behörden wenn möglich auf elektronischem Weg miteinander verkehren, wird im Schreiben betont. Für die BürgerInnen ändere sich mit dem neuen Verfahren nichts, es sei auch weiterhin nur eine einmalige persönliche Vorsprache erforderlich.

In jenen Kantonen, die eine Ausstellung der Identitätskarte in den Gemeinden erlauben, haben die Gemeinden nun bis Ende 2014 Zeit, das elektronische Verfahren umzusetzen. Mit der Anpassung der Ausweisverordnung werde darüber hinaus eine Motion umgesetzt, die verlange, dass die Polizei die Gesichtsbilder in der Datenbank einsehen könne, wenn jemand eine Verlustmeldung für ein Ausweisdokument erstattet.