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Im EU-Parlament in Brüssel wird derzeit über eine Harmonisierung des EU-Urheberrechts debattiert. Bliebe es bei der aktuellen Fassung, so hätte
dies weitreichende Folgen, unter anderem auch für Fotografen und Medienschaffende.

Stein des Anstosses in der Fassung des Rechtsausschusses des EU-Parlaments ist eine Passage, welche - sinngemäss übersetzt - die "gewerbliche Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen von Gebäuden, die permanent öffentlich zugänglich sind", einer vorgängigen Bewilligung durch den Urheber unterwerfen. Dies bedeutete das Ende der sogenannten "Panoramafreiheit", die derzeit noch in den meisten Ländern der EU und auch der Schweiz gilt. Konkret hiesse dies, dass jede Art von gewerblicher
Nutzung von Bildern oder Videoaufnahmen von öffentlich zugänglichen, aber urheberrechtlich geschützten Gebäuden untersagt wäre. Ein Fotograf dürfte also seine Aufnahmen nicht verwenden oder verteilen, bevor er den Rechteinhaber kontaktiert und von diesem eine Bewilligung - allenfalls gegen Entgelt - erhalten hat. So müsste ein Fotograf, der ein Gebäude ablichten will, beispielsweise den Architekten des Gebäudes anrufen, um sein "OK" einzuholen. Was zunächst absurd wirkt, könnte schon am 9. Juli zur Realität werden, wenn im Parlament über den Entwurf
abgestimmt wird.

Welche Auswirkungen das allenfalls in der Schweiz haben würde, steht noch in den Sternen. Juristisch wären jedenfalls alle Aufnahmen erfasst, die im EU-Raum gemacht wurden und auch dort wieder gewerblich verbreitet werden, was beispielsweise bei
Youtube-, Facebook- oder Wikipedia-Publikationen stets der Fall wäre.