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Die ambitionierte Ziele des Online-Fahrdienstvermittlers Uber in Bezug auf autonom fahrend Fahrzeuge könnten jäh gestoppt werden. Nachdem Google eine Klage gegen Uber wegen Technologie-Diebstahls eingebracht hatte, lässt der zuständige Richter nun durchblicken, dass er eine einstweilige Verfügung für das Programm von Uber für wahrscheinlich halte.

Zur Erinnerung: Uber wird in der Klage vorgewurfen, Roboter-Technologie bei der Google-Schwesterfirma Waymo gestohlen zu haben. Der zuständige Richter erklärte in einer Anhörung, er sehe "gute Chancen" dafür, dass er den Waymo-Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen das Programm zur Entwicklung selbstfahrender Autos bei Uber billigen werde. Bei einer solchen Entscheidung dürfte Uber zum Beispiel die Laser-Radare, mit denen die Autos ihre Umgebung erkennen, nicht mehr anwenden.

Parallel dazu kündigten Anwälte des ehemaligen Google-Managers Anthony Levandowski an, dass er vom fünften Zusatz zur US-Verfassung Gebrauch machen und eine Aussage zumindest zunächst verweigern werde. Der Zusatzartikel besagt unter anderem, dass man in einem Strafverfahren nicht gegen sich selbst aussagen muss. Waymo behauptet in der Klage, Levandowski habe vor seinem Abgang bei dem Internet-Konzern rund 14.000 Dateien unter anderem mit Geschäftsgeheimnissen heruntergeladen. Ein Uber-Anwalt sagte bei der Anhörung, das Unternehmen würde es vorziehen, dass Levandowski aussagt, könne ihn aber nicht dazu bewegen. Details der Anhörung wurden öffentlich, nachdem mehrere Medien Einblick in die Abschrift bekamen.

Levandowski war über Jahre hinweg ein massgeblicher Entwickler der Laser-Radare der Google-Autos. Nach seinem Rückzug beim Internet-Konzern Anfang vergangenen Jahres gründete er das auf selbstfahrende Lastwagen spezialisierte Startup Otto. Uber kaufte es wenige Monate später für 680 Millionen Dollar. In der Klage heisst es, die Laser-Radare von Uber wiesen technische Ähnlichkeit mit Waymo-Eigenentwicklungen auf.