Google wurde vom australischen Bundesgericht wegen irreführender Werbung schuldig gesprochen. Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde Australien Competition and Consumer Commission (ACCC) hatte eine Klage eingereicht, in der es um Inserate neben Suchergebnissen ging.

Demnach wurden Unternehmens- oder Produktnamen in Überschriften platziert, die Weiterleitung erfolgte indes auf konkurrierende Firmen. "Honda.com.au" führte beispielsweise zu CarSales und "Harvey World Travel" zur Website von STA Travel.

In einer ersten Entscheidung vom September 2011 hieß es, dass die Firmen zwar in ihren Werbeanzeigen täuschten, Google aber nur als Vermittler zwischen Inserenten und Konsumenten fungiere. Am Dienstag hatte das Gericht das Urteil aufgehoben. "Was auf Googles Webseite erscheint, ist Googles Antwort auf die Suchanfrage des Users", hieß es im Berufungsurteil. Dass die Überschrift ein vom Inserenten gewähltes Schlagwort enthält, ziehe Google nicht aus der Verantwortung. Letztlich sei entscheidend, dass Google und seine Algorithmen den Link liefern.

Laut Gerichtsbeschluss sollte der Internetkonzern sein Vorgehen bei den AdWords ändern und die vollen Gerichtskosten der ACCC übernehmen. Die australische Verbraucherschutzbehörde zeigt sich in einem am Dienstag veröffentlichten Statement sichtlich erfreut. In weiterer Folge könnte sich der Beschluss auch auf Suchmaschinen wie Bing oder andere Unternehmen auswirken, die als Informationskanal fungieren, um Inhalte an Nutzer weiterzuleiten.



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