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Der deutschen Boulevardzeitung "Bild" ist es erlaubt, Menschen mit Foto und Klarnamen anzuprangern, die bei Facebook oder Twitter rechte Parolen verbreitet und den Hass gegen Flüchtlinge geschürt haben. Dies hat jetzt das Landgericht in München gentschieden.

Die Richter hatten über einen Antrag einer Frau zu entscheiden, die dem Springer-Blatt per Einstweiliger Verfügung untersagen wollte, ihr Foto im Zusammenhang mit einem Post zu zeigen. "Bild" formuliert es in eigener Sache und unter der Headline "Gericht hat kein Verständnis für Internet-Hetzer". Der Vorsitzende Richter begründete die Entscheidung damit, dass der Post von Frau O. öffentlich sei. "Jedermann könne sich ihr Foto im Internet anschauen. Sie müsse es deshalb hinnehmen, dass auch die Medien ihr Foto in einem kritischen Bericht zeigen. Und: Ihr Hasskommentar verstosse gegen die Menschenwürde", hoben die Münchner Richter hervor.

Hintergrund der Sache ist, dass die deutsche Boulevardzeitung Ende vergangenen Oktobers die Hetzer sehr öffentlichkeitswirksam an den Pranger stellte und inmitten der aufgeheizten Stimmung zündelte. "Bild" listete voll kenntlich Tweets und Posts auf. Facebook selbst kämpft seit geraumer Zeit mit Hasskommentaren und will nun dagegen vorgehen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte gegen drei Facebook-Manager nach einer Strafanzeige wegen der vorsätzlichen Beihilfe zur Volksverhetzung ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei geht es um Hassbotschaften, die das soziale Netzwerk nicht gelöscht hatte.