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Das Schweizer Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) ruft gemäss eines heute veröffentlichten Communiqués eine Arbeitsgruppe zu Blockchain/ICO ins Leben. Mit Einbezug des Bundesamts für Justiz (BJ), der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) und in enger Konsultation mit der Branche soll die Arbeitsgruppe die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüfen und allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen.

Bereits in seiner Antwort vom 15. November 2017 zur Motion Béglé stellte der Bundesrat in Aussicht, dass das SIF eine solche Arbeitsgruppe einsetzen werde. Dies auf Grund der Tatsache, dass sich mit der Blockchain-Technologie grundsätzliche rechtliche Fragen ergeben, die sowohl das Finanzmarktrecht als auch allgemeine Rechtserlasse (Obligationenrecht, Zivilgesetzbuch, usw.) betreffen. Die Arbeitsgruppe evaluiert laut Communiqué die rechtlichen Rahmenbedingungen für finanzsektorspezifische Anwendungen der Blockchain-Technologie, mit besonderem Blick auf Initial Coin Offerings (ICOs). Sie identifiziere potentiellen Handlungsbedarf und zeige Handlungsoptionen auf. Die Arbeiten laufen in einer Steuerungsgruppe bestehend aus dem Staatssekretär des SIF, Jörg Gasser (Leitung), dem Direktor des BJ, Martin Dumermuth, und dem Direktor der Finma, Mark Branson. Die Steuerungsgruppe werde eng mit der Branche zusammenarbeiten, heisst es.

Ziel dieser Arbeiten sind dem Communiqué zufolge die Erhöhung der Rechtssicherheit, die Aufrechterhaltung der Integrität des Finanzplatzes und die Sicherstellung einer technologieneutralen Regulierung. Diese Klärung des regulatorischen Rahmens soll dazu beitragen, dass die Schweiz in diesem Bereich weiterhin ein attraktiver Standort bleibe. Die Arbeitsgruppe werde dem Bundesrat bis Ende 2018 Bericht erstatten.



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