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Knapp einen Monat nach dem verpatzten Börsengang hat das soziale Netzwerk beantragt, Klagen von Investoren an einem Bundesgericht in Manhattan zu sammeln. Die mehr als 40 Klagen, die im Zusammenhang mit dem Börsengang am 18. Mai an verschiedenen US-Gerichten eingegangen seien, sollten aus praktischen Gründen an einem Gericht zentralisiert werden, hiess es zur Begründung.

Der Antrag ist von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, Geschäftsführerin Sheryl Sandberg, Mitgliedern des Aufsichtsrats und den drei Grossbanken Morgan Stanley, JPMorgan Chase und Goldman Sachs unterzeichnet, die den Börsengang organisiert hatten. Der Börsengang war von grossen Erwartungen begleitet worden, doch war der Aktienkurs an den drei ersten Handelstagen um fast ein Fünftel eingebrochen. Nachdem Vorwürfe laut geworden waren, Facebook habe nur wenige ausgewählte Kunden über die Gewinnprognosen informiert, reichten viele Investoren Klage ein.

Weil es zudem technische Probleme beim Börsengang gegeben hatte, geriet auch die Technologiebörse Nasdaq ins Visier. Durch den Börsengang hatte das Unternehmen mindestens 16 Milliarden Dollar (12,70 Mrd. Euro) eingenommen. Rund tausend Mitarbeiter wurden über Nacht zu Millionären. Zahlreichen Investoren bescherte der Einbruch des Kurses jedoch massive Verluste. Am Freitag stieg die Aktie, deren Ausgangspreis ursprünglich bei 38 Dollar gelegen hatte, um sechs Prozent auf 30 Dollar.