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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Bankgeheimnis bei Internetstraftaten gelockert. Werden auf Internetplattformen gefälschte Waren verkauft, können geschädigte Rechteinhaber von der Bank Auskunft über den Konteninhaber verlangen, heisst es in einem in Luxemburg verkündeten Urteil. Die Luxemburger Richter entschieden, dass das Recht des geistigen Eigentums stärker wiegt als der Schutz personenbezogener Daten.

Den Ausgangsfall hatte die deutsche Firma Coty Germany angestossen, die Lizenzinhaberin des Parfums "Davidoff Hot Water" ist. Sie verlangte von der Sparkasse Magdeburg Auskunft über einen Konten-Inhaber, der auf einer Internetplattform Fälschungen des Parfums angeboten hatte. Die Sparkasse verweigerte die Auskunft unter Berufung auf das Bankgeheimnis. Der damit befasste Bundesgerichtshof (BGH) legte den Fall dann dem EuGH vor.



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