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Die Festplattenabgabe ist ein umstrittenes Thema, in mehreren europäischen Ländern wird derzeit über sie nachgedacht. Nun ist ein Rechtsstreit zwischen der dänischen Verwertungsgesellschaft Copydan und Nokia vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet - und dessen Urteil dürfte die Rechteverwerter wenig erfreuen.

So stellen die Richter darin fest, dass für Kopien eines rechtmässig erworbenen Musikstücks keine weiteren Gebühren mehr veranschlagt werden dürfen. Eine Ausnahme bilden theoretisch per DRM geschützte Titel, da DRM-Sperren aber nur von technisch sehr versierten Nutzern umgangen werden kann, stelle dies keine Basis für eine allgemeine Regelung dar.

Damit verliert die Festplattenabgabe de fakto ihr letztes Standbein. Schon vergangenes Jahr hatte der EuGH geurteilt, dass illegale Kopien nicht für eine Vergütung als Privatkopie herangezogen werden können. Einzige verbliebene Basis einer solchen Regelung verbleibt nach aktuellem Stand das "Rippen" von CDs, für alles andere lässt sich die Festplattenabgabe nach aktueller Rechtslage nicht mehr argumentieren.



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