thumb

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet heute Mittwoch, ob in Deutschland der Bund die Protokolldaten von Besuchern seiner Internetseiten speichern darf, um Hacker-Angriffe besser verfolgen zu können. Der Bundesgerichtshof hatte den Luxemburger Richtern die Frage vorgelegt, inwieweit die sogenannten dynamischen IP-Adressen personenbezogene Daten sind und damit dem Datenschutzrecht unterliegen.

Die Entscheidung ist für zahlreiche Anbieter von Internetseiten von Bedeutung. In Deutschland werden bei den meisten allgemein zugänglichen Internetportalen des Bundes alle Zugriffe in Protokolldateien festgehalten, die IP-Adresse des zugreifenden Rechners wird über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus gespeichert. Dabei handelt es sich um eine sogenannte dynamische IP-Adresse, die im Gegensatz zu der festen IP-Adresse eines Rechners für jede Internetnutzung neu zugeteilt wird.

Internet-Nutzer erhalten die dynamische IP-Adresse vom Zugangsprovider und sind zumindest von diesem über Datum und Uhrzeit des Seitenbesuchs identifizierbar. Der Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei in Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, hatte geklagt, weil er befürchtet, dass der Staat Profile von den Nutzern staatlicher Websites anlegen könnte – etwa, wenn sich jemand auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums über illegale Drogen informiert.