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Laut Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) können Mediaplayer, über die sich illegal Filme und Serien aus dem Internet streamen lassen, gegen EU-Recht verstossen. In aktuellen Urteil legt der EuGH klar, dass ein Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist.

Das traditionelle Verwertungsrecht gilt nach Meinung der EU-Richter zum Beispiel dann, wenn auf dem Player Add-ons vorinstalliert sind, die Gratiszugang zu illegalen Streaming-Websites ermöglichen. Über den Verkauf von solchen Mediaplayern wird nach Auffassung des Gerichts eine "öffentliche Wiedergabe“ geschützter Werke vorgenommen, die grundsätzlich dem Rechtsinhaber vorbehalten ist.

Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war die Klage einer niederländischen Stiftung gegen den Anbieter Filmspeler. Sie kann nun erwarten, dass der Verkauf der beanstandeten Mediaplayer vom zuständigen niederländischen Gericht verboten wird. Dieses hatte sich mit Grundsatzfragen zur Auslegung des Urheberrechts an den EuGH gewandt.



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