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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstagmorgen das Safe Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Mit dem Abkommen wurde bislang festgehalten, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern in die USA übertragen und dort gespeichert werden dürfen.

Die US-Unternehmen könnten dafür einen adäquaten Datenschutz bieten, hatte die EU-Kommission im Jahr 2000 entschieden. Nur das gilt seit den Enthüllungen rund um die NSA nicht mehr, wie der der EuGH nun betont. Ende September hatte bereits der EuGH-Generalanwalt festgestellt, dass er das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA für ungültig hält.



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