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Die Europäische Union setzt bei der Bekämpfung des Terrorismus künftig auch auf die Speicherung von Fluggastdaten. Dazu brachte das Europaparlament heute die PNR-Richtlinie (Passager Name Record) unter Dach und Fach. Sie verpflichtet die europäischen Luftfahrtgesellschaften, den EU-Ländern ihre Fluggastdatensätze zu überlassen.

Die Richtlinie, über die in der EU fünf Jahre lang debattiert wurde, sieht vor, dass personenbezogene Daten von Flugpassagieren sechs Monate lang gespeichert werden dürfen. Vor allem Linkspolitiker, Liberale und Grüne hatten sich im EU-Parlamen jahrelang gegen die Massenspeicherung von Fluggastdaten quergelegt. Unter dem Eindruck der Anschläge in Paris bröckelte die Front der Gegner jedoch sukzessive.

Weiters verabschiedete das Europaparlament auch ein neues Datenschutzpaket, das vor allem die Rechte von Internetnutzern besser schützen soll. Das Parlament billigte mit grosser Mehrheit eine Verordnung, die seine Unterhändler zuvor mit Vertretern der 28 EU-Staaten ausgehandelt hatten. So dürfen Unternehmen künftig Daten, die sie für einen bestimmten Zweck bekommen, in der Regel nicht mehr ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen weitergeben oder für andere Zwecke nutzen.

Darüber hinaus segnete die europäische Volksvertretung eine Richtlinie ab, die erstmals auf EU-Ebene die Weitergabe von Daten durch Polizei und Justiz regelt. Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.