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Das EU-Parlament in Strassburg hat den umstrittenen Plänen zur Reform des EU-Urheberrechts mit Uploadfiltern und einem Leistungsschutzrecht vorerst eine Absage erteilt. Die Abgeordneten stimmten mit 318 Stimmen gegen 278, bei 31 Enthaltungengegen, gegen eine nächste Runde unter Einbeziehung der Mitgliedsstaaten. Nun will sich das Parlament nach dem Sommer wieder mit den Plänen befassen, wobei der Ausgang völlig offen scheint. Reformgegner feiern die Entscheidung als Sieg für das freie Internet. Die Debatte hatte sich zuletzt deutlich zugespitzt.

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Journalisten, Kreativen- und Künstlervereinigungen, Wissenschaftlern, Rechtsexperten, Netzaktivisten und insbesondere europäische Startups hatten zuvor eindringlich davor gewarnt den Entwurf anzunehmen. Insbesondere die im Entwurf enthaltenen Regelungen für Uploadfilter, ein europäisches Leistungsschutzrecht und das Verbot von Text- and Data- Mining für kommerzielle Nutzungen standen in der Kritik. Diese Regelungen hätten nach Ansicht vieler innovative, datengetriebene Geschäftsmodelle in Europa unmöglich gemacht.

Im Wesentlichen ging es um zwei Artikel des Entwurfs, über die seit Monaten gestritten wird. In Artikel 13 geht es um die Überprüfungspflicht von Online-Portalen wie Youtube oder Flickr, die vorab überprüfen sollen, ob Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte hochladen. Technisch betrachtet läuft das auf sogenannte Upload-Filter hinaus. Im zweiten umstrittenen Passus, Artikel 11, geht es um die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechtes. News-Aggregatoren wie Google News dürften künftig nicht mehr Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten auf ihren Seiten anzeigen. Sie sollen vielmehr die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen. Damit erhoffen sich die Verlage neue Einnahmen.



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