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Die EU-Datenschutzregeln gelten auch für Privatleute, die mit Kameras das eigene Haus und die Umgebung überwachen. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Eine im Datenschutz vorgesehene Ausnahme für "persönliche oder familiäre Tätigkeiten" greift aus Sicht der Richter nicht.

Ein Mann in Tschechien hatte nach mehreren Angriffen auf sein Haus per Kamera seinen Eingang, die Strasse davor und den Eingang des gegenüberliegenden Hauses überwacht. Bei der nächsten Attacke erfasste er damit tatsächlich zwei Verdächtige. Einer von diesen zweifelte jedoch die Rechtmäßigkeit der Überwachung an.



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