Teilniederlage für Assange (Bild: Pixabay/Hafteh7)

Im Rechtsstreit um den Auslieferungsantrag der USA hat Wikileaks-Gründer Julian Assange eine Teilniederlage erlitten. Wie der vorsitzende Richter am Londoner High Court mitteilte, soll der Umfang für die im Oktober geplante Hauptverhandlung im Berufungsverfahren erweitert werden.

Die US-Seite zieht die Unabhängigkeit eines Experten bei der Beurteilung von Assanges Gesundheitszustand in Zweifel. Auch die Einschätzung der Richterin in erster Instanz, dass sich der 50-Jährige in US-Haft das Leben nehmen könnte, müsse nochmals überprüft werden, argumentierte die US-Anwältin bei der Anhörung. Beide Punkte sollen nun entgegen einer früheren Entscheidung Teil des Berufungsverfahrens sein. Die Anwältin und Partnerin von Assange, Stella Moris, verlangt von den USA, die Vorwürfe fallenzulassen.

Die US-Justiz will Assange in den Vereinigten Staaten wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Eine Richterin in London hatte das Auslieferungsbegehren im Januar jedoch mit Hinblick auf Assanges angegriffene psychische Gesundheit und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA abgelehnt. Dagegen legte die US-Staatsanwaltschaft Berufung ein.



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