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Im Zusammenhang mit IT-Vergaben im Kanton Zürich hat die Staatsanwaltschaft nun ein Verfahren eingeleitet. Wie die Online-Plattform des Tagesanzeigers berichtet, ermitteln vier Staatsanwälte der spezialisierten Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte gegen fünf Personen. Darunter seien ein Ex-Angestellter von Organisation und Informatik Zürich (OIZ) sowie drei frühere Kadermitglieder von Fritz & Macziol Schweiz.

Es gehe laut Tagi dabei um das Offerieren von VIP-Fussballtickets als Gegenleistung für IT-Aufträge. Offenbar ist es zu mehreren Hausdurchsuchungen und "Beweissicherungsmassnahmen" gekommen.

Unterdessen teilt die Direktion der Justiz und des Innern mit, sie habe selber nach Bekanntwerden von Korruptionsvorwürfen umgehend bei der Finanzkontrolle eine Prüfung der fraglichen Vorgänge veranlasst. Dieser Bericht liege unterdessen vor. Die Direktion der Justiz und des Innern stelle ihn der Staatsanwaltschaft zur Verfügung.

Ende Januar 2014 ist bekannt geworden, dass es rund um die Beschaffung von Informatik-Leistungen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zu korruptem Verhalten gekommen sein könnte. Die Vorwürfe richten sich gegen Fritz & Macziol, mit der auch die Direktion der Justiz und des Innern seit Jahren Geschäftsbeziehungen unterhält. Als Sofortmassnahme habe Regierungsrat Martin Graf, Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern, am 31. Januar bei der kantonalen Finanzkontrolle einen Prüfbericht in Auftrag gegeben. Die Zusammenarbeit der Direktion mit der angeschuldigten Firma sollte damit durchleuchtet werden.

Dies sei mittlerweile geschehen, der Bericht der Finanzkontrolle liege vor. Aus Sicht der Direktion der Justiz und des Innern enthalte er aber keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten innerhalb der Direktion. Auch personalrechtliche Massnahmen drängten sich beim derzeitigen Wissensstand nicht auf, schreibt die Direktion. Sie stelle den Untersuchungsbehörden den internen Bericht der Finanzkontrolle zur Verfügung. Es gelte für alle Mitarbeitenden die Unschuldsvermutung. Aus Rücksicht auf das laufende Strafverfahren erteile die Direktion der Justiz und des Innern derzeit keine weiteren Auskünfte, heisst es.