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Moneyhouse hat sich mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) Hanspeter Thür über den Umgang mit Privatadressen geeinigt. Thür hatte im Juli per superprovisorische Massnahme durchgesetzt, dass Moneyhouse die Privatadressen nicht anzeigen darf.

Nach der Anhörung der Itonex AG, der Betreiberin von Moneyhouse, hatte das Bundesgericht die Sperrung mit Zwischenverfügung vom 6. August 2012 allerdings wieder aufgehoben. Nun haben sich die Itonex und der Edöb «nach längeren Verhandlungen über den Umgang mit gesperrten Adressen geeinigt», teilte Moneyhouse mit. «In einer gütlichen Einigung hat sich die Itonex nun bereiterklärt, ihre Onlinedienstleistungen in einigen Bereichen einzuschränken, insbesondere die Publikation von `gesperrten` Adressen.»

Noch sind die Bedenken des Datenschützers aber nicht alle weggewischt. «Der Edöb wird nun in einer zweiten Sachverhaltsabklärung die anderen Datenbearbeitungen, die Itonex vornimmt, untersuchen und das Unternehmen bei der Umsetzung der ersten Empfehlungen beraten», heisst es in der Mitteilung
des Datenschutzbeauftragten. Die Einigung der beiden Parteien umfasst zehn Empfehlungen von Hanspeter Thür. So dürfen Adressen nur noch im Internet
publiziert werden, wenn dafür ein Rechtfertigungsgrund für diese Bearbeitungsform und den Bearbeitungszweck vorliegt. «Die Einwilligung als Rechtfertigungsgrund ist nur rechtsgültig erteilt, wenn betroffene Personen darin eingewilligt haben, dass ihre aktuelle Adresse ohne speziellen Interessensnachweis übers Internet abgerufen werden darf.» Ausserdem ist die Itonex dafür verantwortlich, dass die veröffentlichten Daten korrekt sind, auch wenn sie von anderen Anbietern übernommen wurden.

Moneyhouse muss zudem sicherstellen, dass über die Resultate von Suchmaschinen nur die Datenfelder Vorname, Name und Wohnort von Personen ersichtlich sind. Die vollständigen Adressen dürfen auch im Cache und in der Webseitenvorschau von Suchmaschinenbetreibern nicht mehr enthalten sein.