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Ab September dieses Jahres können auch die Stimmberechtigten in fünf Pilotgemeinden des Kantons St. Gallen sowie die AuslandschweizerInnen ihre Stimme elektronisch abgeben. Ab Herbst 2019 sollen dann alle Stimmberechtigten im Kanton vom zusätzlichen Abstimmungskanal profitieren. Um die Sicherheit beim E-Voting zu garantieren, setzt der Kanton St.Gallen on- und offline hohe Hürden.

Die Stimmberechtigten der Pilotgemeinden erhalten gemäss den Angaben einen Stimmausweis, auf dem die personalisierten E-Voting-Codes gedruckt sind. Diese zeigen den BürgerInnen, ob ihre Stimme korrekt in der digitalen Urne eingegangen ist. Das Stimmgeheimnis bleibe gewahrt, weil die Stimmen anschliessend elektronisch «gemischt» werden, heisst es.

"Sicherheit vor Tempo" habe die Maxime bei den Vorbereitungen gelautet, teilt der Kanton mit. Bei der Übermittlung der Daten kämen modernste Verschlüsselungstechnologien zum Einsatz. Der Druck der Stimmausweise finde offline statt. Die elektronischen Abstimmungsresultate würden zudem plausibilisiert, indem sie mit den Resultaten aus der brieflichen und der persönlichen Stimmabgabe, mit jenen anderer Gemeinden oder mit den Resultaten sachähnlicher Abstimmungen in der Vergangenheit verglichen werden. Auch die Zahl der Stimmabgaben werde mit der gesamten Stimmbeteiligung sowie mit der Zahl der im Stimmregister eingetragenen Personen verglichen und so auf ihre Plausibilität geprüft.

Verläuft das Pilotprojekt erfolgreich, will der Kanton St.Gallen ab 2019 sämtlichen Stimmberechtigten die Möglichkeit bieten, elektronisch an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen. Bis dann will der Kanton auch die gesetzlichen Grundlagen so anpassen, dass die elektronische Stimmabgabe als dritter Stimmkanal neben der brieflichen und persönlichen Stimmabgabe verankert ist.