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Der Zugang zu Online-Shops für Menschen mit Behinderungen lässt zu wünschen übrig. Anwälte von Menschen mit Behinderung in Amerika haben sich mit einer bereits eingereichten nationalen Klage dafür eingesetzt, dass Online-Shopping für Behinderte vereinfacht wird.

Unternehmen sind grundsätzlich rechtlich dazu verpflichtet, nicht nur ihre physischen Geschäfte behindertengerecht zu gestalten, sondern auch ihre Homepages. In den meisten Fällen geschieht diese Umsetzung jedoch nicht oder nur unzureichend.

Eine US-amerikanische Erhebung von 2012 hat 16 Webseiten auf die Nutzbarkeit von Menschen mit Behinderung untersucht. Blinde benötigten beim Surfen auf den Webseiten dieser 16 Unternehmen in mehr als zwei Drittel der Fälle zusätzliche Assistenz. Das US-Justizministerium soll dieses Jahr folglich neue Regelungen zur Barrierefreiheit von Webseiten für Menschen mit Handicap beschliessen. Homepages würden demnach unter anderem Audio-Beschreibungen für Blinde und multimediale Informations-Umsetzungen für Taube beinhalten.

International Nachholbedarf

"Derzeit ist mir hierzulande keine Seite für barrierefreies Online-Shoppen bekannt. Zum Einkaufen im Internet müssen Konsumenten viele Formulare ausfüllen. Dies stellt für Menschen mit Behinderungen ein enormes Problem dar", schildert etwa Gabriele Frisch, Pressesprecherin der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen in Österreich. Wann eine Webseite adäquat umgesetzt ist, bestimmen die "Web Content Accessibility Guidelines 2.0" http://www.w3.org/TR/WCAG als internationale Standards. Sobald eine Seite diese Kriterien erfüllt, wird sie mit einem Gütesiegel gekennzeichnet.