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Die Videoplattform Youtube muss der deutschen Musikverwertungsgesellschaft Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) keine Gebühren für von Nutzern hochgeladene Inhalte zahlen. Das Landgericht München hat eine Klage der Gema abgewiesen, wie beide Prozessparteien mitteilten.

Nach Angaben der Youtube-Mutter Google bestätigten die Richter den Status von Youtube als sogenannter Hostprovider – also als technische Online-Plattform. Diese ist nicht unmittelbar verantwortlich für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte.

Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren. Seit Jahren streiten sie und mit Google darüber, wie viel Geld Musiker bekommen sollen, wenn ihre Videos online angesehen werden. Wegen der fehlenden Einigung sind viele Musik-Clips für deutsche Internetnutzer nicht verfügbar.