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Das deutsche Bundeskartellamt geht gegen die Versuche von Markenherstellern vor, dem Online-Handel mit ihren Produkten enge Grenzen zu setzen. Die Wettbewerbsbehörde entschied, der deutsche Marktführer bei Laufschuhen Asics habe in der Vergangenheit insbesondere kleinere und mittlere Vertragshändler beim Online-Vertrieb rechtswidrig eingeschränkt.

Die Folge sei, dass sich das Online-Geschäft letztlich auf die Hersteller selbst und einige grosse Händler oder Marktplätze konzentriere. Zwar hätten die Markenhersteller das Recht, ihren Vertragshändlern im Interesse der Qualitätssicherung Vorgaben zu machen. Doch dürfe dies nicht dazu benutzt werden, die Angebotsbreite im Internet und die mit ihr verbundenen preissenkenden Tendenzen zu beseitigen.



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