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Morgen Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden gegen die Novellierung des BKA-Gesetzes, wie es im Dezember 2008 verabschiedet wurde. Das Gericht hatte dazu die Klage von sechs Beschwerdeführern angenommen.

Es muss entschieden werden, ob die neuen Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Wohnraumüberwachung und der Online-Durchsuchung beim Zugriff auf IT-Systeme nicht die Privatsphäre verletzen. Hinzu kommt die Frage, ob die Weitergabe von Daten aus den Überwachungen an ausländische Sicherheitsbehörden ohne Einschränkungen gestattet ist.