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Apps mit versteckter Kauffunktion, Datenklau über Internet-Portale und Online-Anbieter mit intransparenten Bedingungen – Andreas Mundt, Chef des deutschen Bundeskartellamts, will Verbraucher gegen Abzocke im Netz besser schützen. Mundt unterstützt deswegen eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die in Berlin diskutiert wird. Demnach könnte das Kartellamt mit zusätzlichen Befugnissen gegen Massenverstösse vorgehen, Musterverfahren führen oder auch die Rückerstattung widerrechtlicher Gewinne an die Verbraucher anordnen.

Bei der Reform gebe es noch Diskussionsbedarf, sagte Mundt. Die genaue Ausgestaltung sei offen. Es spreche aber sehr viel dafür, die neue Aufgabe wie in vielen anderen europäischen Ländern und den USA bei den Wettbewerbsbehörden anzusiedeln. Das Bundeskartellamt kann schon jetzt beim Verdacht auf Verbraucher-Nepp im Netz einschreiten. Voraussetzung ist bisher aber, dass das verdächtigte Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat.



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