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Apple verliert nach einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland sein Patent für die Wischbewegung zum Entsperren des iPhones. Das Patent beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit und sei deshalb nichtig, teilte das Karlsruher Gericht mit.

Auch das Bundespatentgericht sah schon zuvor in der Imitierung eines Schiebereglers auf dem Display keinen technischen Fortschritt, sondern vielmehr eine grafische Massnahme, die die Bedienung für den Benutzer vereinfacht. Die Karlsruher Richter bekräftigen damit die vorherige Entscheidung des Bundespatentgerichts.



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