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Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Online-Händler Amazon eine umstrittene Rabattaktion beim Kauf neuer Bücher untersagt. Der BGH entschied, dass Amazon Bonus-Gutscheine aus seinem Programm zum Ankauf gebrauchter Bücher nicht beim Kauf neuer Bücher anrechnen dürfe. Damit hätte Amazon einen unzulässigen Preisnachlass gewährt und gegen die Buchpreisbindung verstossen.

Eine Klage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der sich als Sprachrohr der Buchbranche versteht, hatte damit auch in dritter Instanz Erfolg. Die Revision von Amazon gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt wurde zurückgewiesen. Börsenverein-Justitiar Christian Sprang sagte in Karlsruhe, Amazon habe sich mit den Gutscheinen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Buchhandlungen vor Ort verschaffen wollen.