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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute wirft dem Internetportal Check 24 eine Irreführung der Verbraucher vor und hat Klage beim Landgericht München eingereicht. Das Gericht solle klären, ob Check 24 gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstösst.

Check 24 wird vorgeworfen, sich als verbraucherfreundliches Preisvergleichsportal darzustellen. Tatsächlich handle es sich aber wie auch bei anderen Anbietern um ein Vermittlungsportal, das wie ein Makler arbeite und beim Vertragsabschluss Provisionen von den Versicherungen kassiere. Auf den ersten Blick sei das für die Verbraucher jedoch nicht erkennbar. Ein Sprecher von Check 24 wollte sich auf Nachfrage nicht dazu äussern.



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