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Im Streit mit Google um die Veröffentlichung von Pressetexten können deutsche Verlage auf einen Teilerfolg verweisen: Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) hat vorgeschlagen, dass der US-Konzern Geld an die Pressehäuser zahlen müsste, wenn er in seinen Suchmaschinenergebnissen mehr als sieben Wörter aus Inhalten der Verlage veröffentlicht.

Das DPMA bezeichnete allerdings den Betrag, den die Verlage von Google fordern, als zu hoch. In seiner gegenwärtigen Form sei der Tarif nicht angemessen. Die in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage fordern derzeit eine Beteiligung vom Umsatz, den Google aus der Veröffentlichung erzielt, in Höhe von rund sechs Prozent. Im Kern dreht sich die Auseinandersetzung um das umstrittene Leistungsschutzrecht, das seit gut zwei Jahren in Kraft ist. Kritiker monieren, dass das Gesetz unkonkret ist.



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