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Die deutsche Bundesregierung will die Klagemöglichkeiten gegen Internetkonzerne wegen Datenmissbrauchs erleichtern. Künftig sollen auch Verbraucherschutzverbände das Recht erhalten, "gegen eine unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Verbraucherdaten durch Unternehmen mit Unterlassungsansprüchen" vorzugehen.

Verbraucherverbände oder Handelskammern konnten bislang nur klagen, wenn durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzvorschriften verstossen wurde. Mit den neuen Vorgaben sollen die Organisatoren künftig leichter und selbstständig gegen Missbrauch von Daten vorgehen können. Alle datenschutzrechtlichen Vorschriften für Unternehmen sollen in den Katalog der Verbraucherschutzgesetze aufgenommen werden.

Durch die Entwicklung der Informationstechnik ist es Unternehmen immer besser möglich, personenbezogene Daten von Verbrauchern zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Immer häufiger werden sie dabei kommerziell verwertet und etwa an Dritte weitergegeben. So werden etwa soziale Netzwerke, Suchmaschinen oder Apps, die für die Nutzer meist kostenlos sind, zur Datengewinnung genutzt.



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